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   LG Berlin, 22.10.2010 - 63 S 451/10   

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https://dejure.org/2010,19810
LG Berlin, 22.10.2010 - 63 S 451/10 (https://dejure.org/2010,19810)
LG Berlin, Entscheidung vom 22.10.2010 - 63 S 451/10 (https://dejure.org/2010,19810)
LG Berlin, Entscheidung vom 22. Oktober 2010 - 63 S 451/10 (https://dejure.org/2010,19810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Funkablesegeräte trotz Angst vor Strahlung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Duldungspflicht des Mieters bei Austausch der vorhandenen Verbrauchs­erfassungsgeräte durch solche mit Funkablesung; Verbrauchserfassung; Modernisierung

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Modernisierung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Duldungspflicht zum Einbau von Funkablesegeräten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 740
  • NZM 2011, 806
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.05.2010 - VIII ZR 170/09

    Wohnungsüberlassungsvertrag: Anspruch des Gebäudeeigentümers auf Duldung des

    Auszug aus LG Berlin, 22.10.2010 - 63 S 451/10
    Nach dem unstreitigen Ablauf der Eichfrist haben die Beklagten gem. § 4 Abs. 2 HeizKV bereits ohnehin den Geräteaustausch als solchen zu dulden; soweit sie sich darüber hinaus gerade gegen die Ersetzung durch funkabzulesende Geräte wenden, ist darauf hinzuweisen, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 12.5.2010 (VIII ZR 170/09, GE 2010, 973), in der es zwar - anders als hier - um die Schließung einer Erfassungslücke ging, ausführt, dass sowohl die Lückenschließung als auch die danach erforderliche Umprogrammierung der bereits in der Wohnung befindlichen Geräte im Interesse beider Vertragsparteien liege, da danach für die Übermittlung der gemessenen Werte ein Betreten der Wohnung nicht mehr erforderlich sein würde.
  • BGH, 28.09.2011 - VIII ZR 326/10

    Vermieter hat Anspruch auf Einbau von funkbasierten Ablesegeräten

    bb) Nach der Gegenmeinung, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, beschränkt sich die Duldungspflicht des § 4 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 HeizkostenVO nicht auf die erstmalige Installation von Erfassungsvorrichtungen, sondern besteht auch bei einem späteren Austausch noch funktionstüchtiger Messgeräte durch moderne Systeme (AG Lichtenberg, GE 2007, 1054, 1055; 2010, 1351, nachfolgend LG Berlin, NJW-RR 2011, 740; AG Düsseldorf, DWW 2008, 98; Wall, Betriebskosten-Kommentar, 3. Aufl., Rn. 2996b [zu § 4 HeizkostenVO]; Kinne, GE 2006, 1583 f.; wohl auch MünchKommBGB/Schmid, 5. Aufl., § 4 HeizkostenV Rn. 3; einschränkend LG Hamburg, WuM 2009, 124 [Duldungspflicht nur bei Freistellung von Mehrkosten]; vgl. auch AG Frankfurt am Main, NZM 2006, 537 [Duldungspflicht nach § 554 Abs. 2 BGB]).
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